Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für ein von ihr betriebenes Fitnessstudio mit Kundenbewertungen wirbt, für deren Erstellung die Beklagte zuvor eine Gegenleistung versprochen hat.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für ein von ihr betriebenes Fitnessstudio mit Kundenbewertungen wirbt, für deren Erstellung die Beklagte zuvor eine Gegenleistung versprochen hat.