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Angebote online ohne Nennung des Grundpreises / Versäumnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern im Internet Waren unter Angabe eines Gesamtpreises zum Kauf anbietet, ohne einen Grundpreis anzugeben.
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen worden (Az, 9 O 34/24 KfH).