Die Verbraucherzentrale beantragt:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen,
- in einem Vertragsformular einen Verbraucher im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags über Zahnersatzdienstleistungen eine vorformulierte Vertragsbedingung bestätigen zu lassen, wonach sich der Verbraucher durch die zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. durch weitere Informationen ausreichend beraten fühle und sich für den Abschluss des Versicherungsschutzes entscheide, wie geschehen im Vertragsformular nach Anlage K 1.
- und/oder mit Verbrauchern im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags über Zahnersatzleistungen einen Leistungsausschluss wie folgt zu vereinbaren bzw. vereinbaren zu lassen: Leistungsausschluss: Ich bin mit der Vereinbarung „Die Leistungspflicht entfällt für den Ersatz der am Tag der Antragstellung (TT.MM.JJJJ) fehlenden, noch nicht ersetzten Zähne einschl. der Zähne, die in diesem Zusammenhang überkront werden sowie für eine zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnene und/oder angeratene Zahnersatzmaßnahme“ einverstanden wie geschehen im Vertragsformular nach Anlage K 1.