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Klage gegen HanseMerkur Krankenversicherung

Formularvertragliche Beratungsbestätigung bei Zahnzusatzversicherung sowie Angaben über Leistungsausschluss
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
416 HKO 35/25
Zuständiges Gericht
Landgericht Hamburg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

HanseMerkur Krankenversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Verbraucherzentrale beantragt:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen,

  1. in einem Vertragsformular einen Verbraucher im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags über Zahnersatzdienstleistungen eine vorformulierte Vertragsbedingung bestätigen zu lassen, wonach sich der Verbraucher durch die zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. durch weitere Informationen ausreichend beraten fühle und sich für den Abschluss des Versicherungsschutzes entscheide, wie geschehen im Vertragsformular nach Anlage K 1.
  2. und/oder mit Verbrauchern im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags über Zahnersatzleistungen einen Leistungsausschluss wie folgt zu vereinbaren bzw. vereinbaren zu lassen: Leistungsausschluss: Ich bin mit der Vereinbarung „Die Leistungspflicht entfällt für den Ersatz der am Tag der Antragstellung (TT.MM.JJJJ) fehlenden, noch nicht ersetzten Zähne einschl. der Zähne, die in diesem Zusammenhang überkront werden sowie für eine zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnene und/oder angeratene Zahnersatzmaßnahme“ einverstanden wie geschehen im Vertragsformular nach Anlage K 1.