Information über Beitragserhöhung und Sonderkündigungsrecht / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich gegen eine intransparente Information der Beklagten über eine Beitragserhöhung und das dem Verbraucher infolge dieser Beitragserhöhung zustehende Sonderkündigungsrecht im Rahmen eines Versicherungsvertragsverhältnisses.
Gegen die Beklagte ist vor dem Landgericht Hannover (Az. 26 O 248/24) antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.