Klage gegen Heidelberger Chlorella GmbH

Grundpreisangaben bei Nahrungsergänzungsmitteln / Verfahren nach Abgabe einer Unterlassungserklärung übereinstimmend für erledigt erklärt

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 12 O 7/26 KfH
Zuständiges Gericht: Landgericht Heidelberg
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Heidelberger Chlorella GmbH
In der Heidelslach 4
69181 Leimen
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet auf einer Produktübersichtsseite unterschiedliche Nahrungsergänzungsmittel nach Gewicht unter Angabe eines Kaufpreises zum Kauf anzubieten, wenn die Beklagte dabei nicht zu jedem angebotenen Nahrungsergänzungsmittel den Grundpreis pro Kilogramm angibt, wie geschehen auf der Website der Beklagten gemäß Screenshot nach Anlage K 1.

Die Beklagte hat im gerichtlichen Verfahren eine Unterlassungserklärung. Der Rechtsstreit wurde übereinstimmend für erledigt erklärt.