Klage gegen Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co.KG

Werbung mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen für Schüßlersalze / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: I-4 U 12/25
Zuständiges Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co.KG
Röntgenstr. 4
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland

Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen für die von ihr hergestellten und vertriebenen Schüßlersalze wirbt.

Das Landgericht Bochum hat die Klage unter dem Az. I-14 O 35/24 abgewiesen. Die Verbraucherzentrale hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Hamm (Az. I-4 U 12/25) eingelegt. Vor dem Oberlandesgericht hat die Beklagte die Unterlassungsanträge anerkannt, so dass Anerkenntnisurteil erlassen wurde.