Klage gegen Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co.KG
Werbung mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen für Schüßlersalze / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- I-4 U 12/25
- Zuständiges Gericht:
- Oberlandesgericht Hamm
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co.KG
Röntgenstr. 4
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland - Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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No
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen für die von ihr hergestellten und vertriebenen Schüßlersalze wirbt.
Das Landgericht Bochum hat die Klage unter dem Az. I-14 O 35/24 abgewiesen. Die Verbraucherzentrale hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Hamm (Az. I-4 U 12/25) eingelegt. Vor dem Oberlandesgericht hat die Beklagte die Unterlassungsanträge anerkannt, so dass Anerkenntnisurteil erlassen wurde.




