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Klage gegen Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co.KG

Werbung mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen für Schüßlersalze / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
I-4 U 12/25
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Hamm
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co.KG
Röntgenstr. 4
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen für die von ihr hergestellten und vertriebenen Schüßlersalze wirbt.

Das Landgericht Bochum hat die Klage unter dem Az. I-14 O 35/24 abgewiesen. Die Verbraucherzentrale hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Hamm (Az. I-4 U 12/25) eingelegt. Vor dem Oberlandesgericht hat die Beklagte die Unterlassungsanträge anerkannt, so dass Anerkenntnisurteil erlassen wurde.