Klage gegen ILP GmbH
Werbung mit einem Sparpreis-Vorteil
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht:
LG Bochum
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
ILP GmbH
Luisenstr. 1
59065 Hamm
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Kauf eines aus mehreren einzelnen Töpfen bestehenden Keramiktopf-Sets damit zu werben,
- der Verbraucher könne beim Kauf des Topfsets einen „Sparpreis-Vorteil“ gegenüber dem Einzelkauf der im Set enthaltenen Töpfe erzielen und/oder
- der Verbraucher müsse „deutlich mehr“ bezahlen, wenn er alle drei Töpfe einzeln kaufe,
wenn der Gesamtpreis für das Topfset tatsächlich höher ist als die Summe der Einzelpreise der im Set enthaltenen Keramiktöpfe, wie jeweils geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 1 (rote Umrahmungen zur Verdeutlichung durch die Klägerin).





