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Unzureichende Information über wesentliche Eigenschaften der Pauschalreise unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung auf der Vermittlungsplattform
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte unter Verstoß gegen die sog. Button-Lösung über ihr Reisevermittlungsportal Pauschalreiseverträge vermittelt, ohne dabei die Firmierung des Reiseveranstalters sowie die wesentlichen Eigenschaften der Reise richtig bzw. rechtskonform anzugeben.