Klage gegen Invia Travel Germany GmbH

Unzureichende Information über wesentliche Eigenschaften der Pauschalreise unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung auf der Vermittlungsplattform / Anerkenntnis- und Endurteil ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 02 HK O 3063/24
Zuständiges Gericht: Landgericht Leipzig
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Invia Travel Germany GmbH
Dittrichring 18-20
04109 Leipzig
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte unter Verstoß gegen die sog. Button-Lösung über ihr Reisevermittlungsportal Pauschalreiseverträge vermittelt, ohne dabei die Firmierung des Reiseveranstalters sowie die wesentlichen Eigenschaften der Reise richtig bzw. rechtskonform anzugeben.

Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Anerkenntnis- und Endurteil vor dem Landgericht Leipzig (Az. 02 HK O 3063/24) ergangen.