Klage gegen Invia Travel Germany GmbH
Unzureichende Information über wesentliche Eigenschaften der Pauschalreise unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung auf der Vermittlungsplattform / Anerkenntnis- und Endurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
02 HK O 3063/24
Zuständiges Gericht:
Landgericht Leipzig
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Invia Travel Germany GmbH
Dittrichring 18-20
04109 Leipzig
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte unter Verstoß gegen die sog. Button-Lösung über ihr Reisevermittlungsportal Pauschalreiseverträge vermittelt, ohne dabei die Firmierung des Reiseveranstalters sowie die wesentlichen Eigenschaften der Reise richtig bzw. rechtskonform anzugeben.
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Anerkenntnis- und Endurteil vor dem Landgericht Leipzig (Az. 02 HK O 3063/24) ergangen.






