Der Beklagte bertreibt einen Kaffeeversandhandel. Die Klägerin beanstandet, dass der Beklagte Verbraucher:innen nicht nach den gesetzlichen Vorgaben hinreichend belehrt und informiert.
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Der Beklagte bertreibt einen Kaffeeversandhandel. Die Klägerin beanstandet, dass der Beklagte Verbraucher:innen nicht nach den gesetzlichen Vorgaben hinreichend belehrt und informiert.