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Klage gegen Kaufland Vertrieb, Verfahren V

Herkunftsangaben bei Cranberries / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
21 O 16/26 KfH
Zuständiges Gericht
Landgericht Heilbronn
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Kaufland Vertrieb DELTA GmbH & Co. KG
Rötelstraße 35
74172 Neckarsulm
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Der Beklagten wird untersagt, Cranberries, 

  • versehen mit einem Gütesiegel „LANDWIRTSCHAFT GUTES AUS DEUTSCHLAND“
  • oder mit der Beschreibung „MARKT-frisch AUS DEUTSCHLAND“
  • oder mit der Bezeichnung „Niedersächsische CRANBERRIES“
  • oder versehen mit einer Karte der Bundesrepublik Deutschland, in der das Land Niedersachsen grafisch hervorgehoben ist,
  • oder mit der Behauptung „Von unserem Bauern aus Niedersachsen“
  • oder mit der Behauptung „Von unserem Bauern […] aus Gilten“

anzubieten, soweit das Ursprungsland der Cranberries Polen ist und diese von der Firma Herbert Widmann GmbH, Schäftlarnstraße 10, 81371 München, in den Handel gegeben werden, wie geschehen gemäß Anlage K 3.


Das Landgericht Heilbronn hat antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.