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Klage gegen Kaufland Warenhandel Südwest, Verfahren I
Weigerung der Rücknahme ersichtlich deformierter Pfand-Getränkedosen gegen Erstattung des Pfandes. / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig).
Es wird beantragt, dass es der Beklagten untersagt wird, die Rücknahme von restentleerten, ersichtlich deformierten Pfand-Getränkedosen, gegen Erstattung des Pfandes zu verweigern, wie im Falle einer konkreten Verbraucherbeschwerde geschehen.
Wir haben gegen das Urteil des LG Heilbronn (21 O 108/23) Berufung beim OLG Stuttgart eingelegt.