Die Klägerin wendet sich gegen eine unzulässige Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit der Buchung von Sprachkursen.
Gegen die Anbieterin ist ein (Schluss-) Anerkenntnisurteil vor dem LG Mainz ergangen (Az. 11 HK O 43/24).
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Die Klägerin wendet sich gegen eine unzulässige Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit der Buchung von Sprachkursen.
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