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Rechtswidrige Klauseln in Zusammenhang mit einem „Schuldnerhilfevertrag“ / Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Die Beklagte verwendet rechtswidrige Klauseln in Finanzsanierungsverträgen. Die Klägerin wendet sich unter anderem gegen die Klauseln, die eine Vorleistungspflicht des Auftragsgebers hinsichtlich der Vermittlungsprovision begründen sollen.
Das OLG Bamberg erließ am 20.2.2024 ein Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.