Klage gegen LemonSwan GmbH, Verfahren IV

Widerrufsrecht bei Partnervermittlungsleistung – Starterpaket und Wertersatz

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: Landgericht Hamburg
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

LemonSwan GmbH
Schulterblatt 65
20357 Hamburg
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern gegenüber, die bei der Beklagten im Internet entgeltliche Partnervermittlungsleistungen bestellt hatten und die fristgerecht von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, das gesetzliche Widerrufsrecht mit der Darstellung zu leugnen, bestimmte von der Beklagten zu erbringende Leistungen aus einem „Starterpaket" seien bereits vollständig erbracht worden, wie geschehen nach Anlage K 14, Seite 5 (gelbe Hervorhebung durch die Klägerin), obwohl, wie aus Anlage K 11 ersichtlich, vor Vertragsschluss

     

    • die Beklagte nicht vom Verbraucher die ausdrückliche Zustimmung eingeholt hat, mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, und
    • der Verbraucher nicht seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch die Beklagte erlischt.
  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, zulasten von Verbrauchern, die bei der Beklagten im Internet entgeltliche Partnervermittlungsleistungen bestellt hatten und die fristgerecht von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, einen Anspruch auf Wertersatz geltend zu machen, wie geschehen nach Anlage K 15, Seite 2 (gelbe Hervorhebung durch die Klägerin), obwohl die Beklagte, wie aus Anlage K 11 ersichtlich, vor Vertragsschluss

     

    • vom Verbraucher nicht die ausdrückliche Zustimmung eingeholt hat, mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, und
    • den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über die Wertersatzpflicht im Umfang der bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen belehrt hat.