Klage gegen Lidl, Verfahren IV
Grundpreisangabe bezogen auf Nennfüllmange und nicht auf Abtropfgewicht / Anerkenntnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
Wo 8 O 93/26
Zuständiges Gericht:
Landgericht Heilbronn
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG
Bonfelder Straße 2
74206 Bad Wimpfen
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in einer Prospektwerbung für das in Anlage K 2 ersichtliche Lebensmittel „Italiamo ASC White Tiger Garnelen“ mit einem Gesamtpreis (9,99 €) und einem Grundpreis (12,49 €/kg) zu werben und dabei den Grundpreis nicht auf das Abtropfgewicht (720g) zu beziehen, sondern auf die Nennfüllmenge (800g).
Die Beklagte hat den Unterlassungsanspruch anerkennt, so dass Anerkenntnisurteil ergangen ist.





