Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte verpflichtende Informationen über Lebensmittel nicht deutlich und gut lesbar anbringt.
Gegen die Beklagte ist ein Anerkenntnisurteil ergangen (Az. 3 O 24/24)
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte verpflichtende Informationen über Lebensmittel nicht deutlich und gut lesbar anbringt.
Gegen die Beklagte ist ein Anerkenntnisurteil ergangen (Az. 3 O 24/24)