Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte verpflichtende Informationen über Lebensmittel nicht deutlich und gut lesbar anbringt.
Gegen die Beklagte ist ein Anerkenntnisurteil ergangen (Az. 3 O 24/24)
Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 17. Februar um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte verpflichtende Informationen über Lebensmittel nicht deutlich und gut lesbar anbringt.
Gegen die Beklagte ist ein Anerkenntnisurteil ergangen (Az. 3 O 24/24)