Klage gegen LPV Lebensversicherung AG

Änderungsvorbehalt in den AGB

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht:
OLG Hamm
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

LPV Lebensversicherung AG
Proactiv-Platz 1
40721 Hilden
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

Der Beklagten wird untersagt, sich gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB auf die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen mit Kapitalauszahlung bei Tod während der Aufschubzeit als Altersvorsorgevertrag zu berufen:

Wenn auf Grund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente pro 10.000 EUR Guthaben so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können