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Werbung mit Kundenbewertungen / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung erledigt
Die Klägerin wendet sich gegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen nicht hinreichend transparent darüber informiert, ob und wie sie die Echtheit von auf der Website der Beklagten veröffentlichten Kundenbewertungen sicherstellt.
Die Beklagte hat im laufenden Verfahren eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, weshalb das Verfahren für erledigt erklärt wurde.