Das beantragt die Verbraucherzentrale:
1. Bei frühzeitiger Vertragskündigung wird diese Gebühr sofort fällig.
2. Für jede Mahnung wird das Konto des AG mit Kosten in Höhe von CHF 15,00 belastet.
3. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei jederzeit auf Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.
4. Eine vorzeitige Kündigung durch den AG entbindet ihn nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der in diesem Vertrag erwähnten Gebühren.
5. Der AG erklärt ausdrücklich, die Bestimmungen zum Datenschutz, welche in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) enthalten sind, gelesen und verstanden zu haben.
6. Im Besonderen bestätigt er, auf die Möglichkeit, die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken telefonisch oder schriftlich zu untersagen, hingewiesen worden zu sein.
7. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung hat eine wirksame zu treten, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des entsprechenden Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen oder zumindest ähnlichen Erfolg zu erzielen.
8. Es gilt für allfällige Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
9. Ausschliesslicher Gerichtsstand … ist am Sitz des AN.