Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte bei der Bewerbung von Verträgen über die Nutzung eines Sportclubs nicht den Gesamtpreis für die Gesamtlaufzeit des Vertrages angibt.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte bei der Bewerbung von Verträgen über die Nutzung eines Sportclubs nicht den Gesamtpreis für die Gesamtlaufzeit des Vertrages angibt.