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Irreführung über den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements, irreführende Beschriftung der Bestellschaltfläche sowie unzureichende Widerrufsbelehrung / Verfahren erledigt durch Abgabe einer Unterlassungserklärung
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern kostenpflichtige Abonnementverträge andient, ohne die Umstände des Abonnements und die Kostenpflicht ausreichend transparent offen zu legen, sowie über das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern unzulässig belehrt.
Im laufenden Verfahren hat die Beklagte eine Unterlassungserklärung abgegeben, weshalb das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt wurde.