Klage gegen Pair Finance, Verfahren II

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht:
LG Berlin II
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

PAIR Finance GmbH
Knesebeckstr. 62-63
10719 Berlin
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Rahmen der Beitreibung von Forderungen für einen Dritten eine Zahlungsaufforderung zu versenden und/oder versenden zu lassen, in der „Mahnspesen" in einer pauschalierten Höhe geltend gemacht werden, wenn nicht der Lebenssachverhalt und der Forderungsgrund dieser „Mahnspesen“ erläutert wird oder wenn dem Dritten erstattungsfähige Kosten in der jeweiligen pauschalierten Höhe der „Mahnspesen“ nicht entstanden sind und wenn auch keine individualvertragliche Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Verbraucher über die Erstattungspflichtigkeit dieser „Mahnspesen“ existiert, wie insgesamt geschehen im Inkassoschreiben nach Anlage K 3, Seite 4.