Klage gegen Pair Finance, Verfahren II
Mahnspesen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Zuständiges Gericht:
- LG Berlin II
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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PAIR Finance GmbH
Knesebeckstr. 62-63
10719 Berlin
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Standdatum:
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Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Rahmen der Beitreibung von Forderungen für einen Dritten eine Zahlungsaufforderung zu versenden und/oder versenden zu lassen, in der „Mahnspesen" in einer pauschalierten Höhe geltend gemacht werden, wenn nicht der Lebenssachverhalt und der Forderungsgrund dieser „Mahnspesen“ erläutert wird oder wenn dem Dritten erstattungsfähige Kosten in der jeweiligen pauschalierten Höhe der „Mahnspesen“ nicht entstanden sind und wenn auch keine individualvertragliche Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Verbraucher über die Erstattungspflichtigkeit dieser „Mahnspesen“ existiert, wie insgesamt geschehen im Inkassoschreiben nach Anlage K 3, Seite 4.




