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Irreführung über Regionalität von Champignons / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für Gemüse mit irreführenden Angaben zur Herkunft wirbt.
Gegen den Anbieter ist am 19.12.2024 antragsgemäß ein Urteil beim Landgericht Köln (81 O 29/24) ergangen. Die Beklagte hat hiergegen Berufung beim OLG Köln (Az. 6 U 34/25) eingelegt.