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Klage gegen Plocher GmbH

Grundpreisangabe bei Körperpflegeprodukten / Anerkenntnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
B 4 O 57/26
Zuständiges Gericht
Landgericht Konstanz
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Plocher GmbH
Torenstraße 26
88709 Meersburg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet vorverpackte, flüssige Körperpflegeprodukte unter Angabe eines Gesamtpreises zum Kauf anzubieten, wenn dabei nicht unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar der Grundpreis pro Liter des angebotenen Produkts angegeben wird, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 3.

Die Beklagte hat vor dem Landgericht Konstanz die Klage anerkannt, so dass Anerkenntnisurteil ergehen konnte.