Klage gegen Rewe Markt GmbH, Verfahren III

Herkunftsangabe in Online-Angebot / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 1 ZR 97/26
Zuständiges Gericht: Bundesgerichtshof
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Rewe Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern gegenüber im Internet für den Kauf von Obst und Gemüse in der Weise, dass der Verbraucher die Ware zu sich nach Hause bestellen und bei Lieferung entscheiden kann, ob er die Ware kaufen will, zu werben, ohne dabei das Ursprungsland des Obstes bzw. Gemüses, das der Verbraucher durch den Kauf erwerben kann, eindeutig anzugeben („Spanien, Niederlande oder Deutschland; (...) Ursprungsland und Klasse können je nach Angebot abweichen.“), wie konkret geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 1.

Das Landgericht hat die Klage mit Urteil vom 22.05.2025 (Az. 88 O 79/24) abgewiesen. Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen (Az. 6 U 85/25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale hat gegen das Urteil Revision eingelegt.