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Klage gegen Rewe Markt, Verfahren VII

Grundpreis- und Gewichtsangabe beim Verkauf von Schokolade / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
84 O 66/25
Zuständiges Gericht
Landgericht Köln
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

REWE Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Schokoladetafeln unter Angabe eines Gewichtes und Grundpreises anbietet, wenn die angebotene Schokolade tatsächlich ein geringeres Gewicht aufweist. Weiterhin wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte einen Grundpreis angibt, wenn dieser nicht mit dem errechneten Grundpreis übereinstimmt.

Gegen die Beklagte ist vor dem Landgericht Köln (Az. 84 O 66/25) ein Versäumnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.