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Klage gegen Rückgrat Sport-und Gesundheitscenter GmbH Freiburg

Fehlende Angabe des Gesamtpreises im Zusammenhang mit Abschluss eines Vertrages über Nutzung eines Sportstudios mit einer zwölfmonatigen Laufzeit / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
14 U 104/24
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Karlsruhe
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Rückgrat Sport-und Gesundheitscenter GmbH Freiburg
Mooswaldallee 4
79108 Freiburg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

 

Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagte eine Premiummitgliedschaft mit einer Laufzeit von zwölf Monaten auf ihrer Internetseite bewirbt und dabei nicht den Gesamtpreis für zwölf Monate, sondern lediglich den Preis pro Woche angibt.

Nachdem das Landgericht Freiburg (Az. 12 O 85/23 KfH) in erster Instanz die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen hatte, bestätigte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale (Az. 14 U 104/24). Die Beklagte wurde antragsgemäß verurteilt.