Klage gegen Rückgrat Sport-und Gesundheitscenter GmbH Freiburg
Fehlende Angabe des Gesamtpreises im Zusammenhang mit Abschluss eines Vertrages über Nutzung eines Sportstudios mit einer zwölfmonatigen Laufzeit / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagte eine Premiummitgliedschaft mit einer Laufzeit von zwölf Monaten auf ihrer Internetseite bewirbt und dabei nicht den Gesamtpreis für zwölf Monate, sondern lediglich den Preis pro Woche angibt.
Nachdem das Landgericht Freiburg (Az. 12 O 85/23 KfH) in erster Instanz die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen hatte, bestätigte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale (Az. 14 U 104/24). Die Beklagte wurde antragsgemäß verurteilt.