Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagte eine Premiummitgliedschaft mit einer Laufzeit von zwölf Monaten auf ihrer Internetseite bewirbt und dabei nicht den Gesamtpreis für zwölf Monate sondern lediglich den Preis pro Woche angibt.
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Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagte eine Premiummitgliedschaft mit einer Laufzeit von zwölf Monaten auf ihrer Internetseite bewirbt und dabei nicht den Gesamtpreis für zwölf Monate sondern lediglich den Preis pro Woche angibt.