Klage gegen Saal3 Tanzschule

Klauseln in Verträgen für Tanzschule

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: OLG Stuttgart
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Marco Arth, c/o Saal3 Tanzschule
Eduard-Pfeiffer-Straße 7-13
73430 Aalen
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Dem Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Teilnahme an Tanzkursen zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:

  1. Das Mandat ist grundsätzlich unbefristet und verfällt nur nach schriftlichem Widerruf.
  2. Ist die Abbuchung vom Konto des Kunden nicht möglich bzw. erfolgt eine Rücklastschrift durch den Kunden, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Bankgebühren vom Kunden zu tragen.
  3. Darüber hinaus behalten wir uns vor, Kurshonoraranpassungen aufgrund steigender Betriebskosten (Personal-, Miet-, Energie- oder allgemeinen Betriebskosten) vorzunehmen, wenn dies notwendig ist. Maximal einmal jährlich zum Jahreswechsel. Maximal 9% pro Jahr betragen.
  4. (Soweit auf die Klausel Ziff. I. 3. verwiesen wird:) Eventuelle Preisanpassungen werden jedoch frühestens sechs Monate nach Vertragsabschluss fällig und überschreiten niemals den aktuellen Grundpreis.
  5. (Soweit auf die Klausel „Die Laufzeit von Einzelkursverträgen (für Paare oder Single) entspricht der Dauer des gewählten Kurses.“ verwiesen wird:) Er ist nicht kündbar.
  6. (Soweit auf die Klausel „Verträge mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.“ verwiesen wird:) Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich wie vereinbart die Vertragslaufzeit um den festgelegten Zeitraum, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf gekündigt wird.
  7. (Soweit auf die Klausel „Verträge mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.“ verwiesen wird:) Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich wie vereinbart die Vertragslaufzeit um den festgelegten Zeitraum, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf gekündigt wird.
  8. (Soweit auf die Klausel „Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.“ verwiesen wird:) Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich wie vereinbart die Vertragslaufzeit um den festgelegten Zeitraum, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf gekündigt wird.
  9. 5er-Karten haben eine Gültigkeit von drei Monaten nach Ausstellungsdatum. … Keine Rückerstattung bei Nichtnutzung.
  10. 10er-Karten haben eine Gültigkeit von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum. … Keine Rückerstattung bei Nichtnutzung.
  11. Kündigungen können ausschließlich in schriftlicher Form erfolgen und sind per Post oder per E-Mail (info@saal3-tanzschule.de) an die Tanzschule Saal 3 zu adressieren.
  12. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der Kursbeiträge.
  13. (Soweit auf die Klausel „Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der Kursbeiträge. Eine Erkrankung, Verletzung oder sonstige persönliche Verhinderung des Teilnehmers entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühren.“ verwiesen wird:) Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge besteht in diesen Fällen nicht.
  14. (Soweit auf die Klausel Ziff. I. 13. verwiesen wird:) Das selbe gilt bei Ausfall von Unterrichtseinheiten aufgrund „höherer Gewalt“.
  15. Wir behalten uns vor …
    -    bei Notwendigkeit die Räumlichkeiten, den Kurstag, die KursZeit sowie die Tanzlehrer zu ändern.
  16. (Soweit auf die Klausel Ziff. I. 15. verwiesen wird:) Ein Sonderkündigungsrecht besteht hierdurch nicht.
  17. Eine Stornierung 7 Tage vor Beginn. Es sind 30% der Gesamtkosten fällig.
  18. Eine Stornierung 3 Tage vor Beginn. Es sind 50% der Gesamtkosten fällig.
  19. Eine Stornierung 1 Tag vor Beginn. Es sind 100% der Gesamtkosten fällig.
  20. Bei der Ausübung sämtlicher Aktivitäten in den Tanzschulräumen haften wir nur für Schäden, soweit uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
  21. Für Garderobe kann nicht gehaftet werden.
  22. Von uns angefertigte Foto- und Filmaufnahmen werden durch das Betreten unserer Räumlichkeiten ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben.