Klage gegen Samsung Electronics GmbH, Verfahren I
Werbung für einen „IPX8-Standard“ mit dem Hinweis der Schutz bestehe bei dauerhaftem Untertauchen bis 1,5 m Wassertiefe für 30 Minuten in ausschließlich klarem Wasser, wenn die Nutzung in Schwimmbadwasser ausgenommen ist / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
6 U 40/26
Zuständiges Gericht:
OLG Frankfurt a.M.
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Samsung Electronics GmbH
Am Kronberger Hang 6
65824 Schwalbach
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:
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