Klage gegen Signal Iduna Krankenversicherung a.G.
Beratung zum Tarifwechsel bei der Krankenversicherung / Anerkenntnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
Josef-Scherer-Str. 3
44139 Dortmund
Deutschland
Zugehörige Dokumente
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, einem Verbraucher, der im Falle einer bestehenden privaten Krankenzusatzversicherung die Beklagte zum Zwecke eines Wechsel nach § 204 VVG zur Benennung gleichartiger Tarife aufgefordert hat (Anlage K 1), entgegenzuhalten, ein solcher Tarifwechsel sei nicht möglich, weil das gesetzliche Tarifwechselrecht nach § 204 VVG ausschließlich für die Krankenvollversicherung konzipiert worden sei, wie geschehen im Schreiben der Beklagten an den Verbraucher […], nach Anlage K 2.
Das Landgericht Dortmund hat antragsgemäß ein Anerkenntnisurteil erlassen.





