Kostenloses Online-Seminar "Energieanbieterwechsel - so geht's" am 26. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

Klage gegen Signal Iduna Krankenversicherung a.G.

Beratung zum Tarifwechsel bei der Krankenversicherung
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht Dortmund
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
Josef-Scherer-Str. 3
44139 Dortmund
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, einem Verbraucher, der im Falle einer bestehenden privaten Krankenzusatzversicherung die Beklagte zum Zwecke eines Wechsel nach § 204 VVG zur Benennung gleichartiger Tarife aufgefordert hat (Anlage K 1), entgegenzuhalten, ein solcher Tarifwechsel sei nicht möglich, weil das gesetzliche Tarifwechselrecht nach § 204 VVG ausschließlich für die Krankenvollversicherung konzipiert worden sei, wie geschehen im Schreiben der Beklagten an den Verbraucher […], nach Anlage K 2.