Geltendmachung von Aufwendungen bei betrügerischen Kreditkartenbelastungen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Falle von betrügerischen Kreditkartenbelastungen, die vom Verbraucher nicht zu vertreten sind, gleichwohl von diesem Erstattung der mit dem Kreditkartenbetrug verbundenen Aufwendungen geltend macht.