Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei Vertragsabschlüssen über die Erstellung eines Werkes außerhalb von Geschäftsräumen keine Widerrufsbelehrung erteilt.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei Vertragsabschlüssen über die Erstellung eines Werkes außerhalb von Geschäftsräumen keine Widerrufsbelehrung erteilt.