Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in belästigender Weise in einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher die Leistungen ändern will und bereits vor Vertragsannahme eine entsprechende Abbuchung ankündigt.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in belästigender Weise in einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher die Leistungen ändern will und bereits vor Vertragsannahme eine entsprechende Abbuchung ankündigt.