Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in belästigender Weise in einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher die Leistungen ändern will und bereits vor Vertragsannahme eine entsprechende Abbuchung ankündigt.
Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 20. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in belästigender Weise in einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher die Leistungen ändern will und bereits vor Vertragsannahme eine entsprechende Abbuchung ankündigt.