Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in belästigender Weise in Vertragsverhältnissen mit Verbrauchern die Leistungen ändern will und bereits vor Vertragsannahme eine entsprechende Abbuchung ankündigt.
Kostenloses Online-Seminar "Genießen statt wegwerfen - Lebensmittelverschwendung stoppen" am 2. und 6. Oktober um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in belästigender Weise in Vertragsverhältnissen mit Verbrauchern die Leistungen ändern will und bereits vor Vertragsannahme eine entsprechende Abbuchung ankündigt.