Angabe von Grundpreisen / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen im Internet Waren nach Volumen unter Angabe eines Gesamtpreises zum Kauf anbietet, ohne einen Grundpreis anzugeben.
Gegen den Anbieter ist ein Versäumnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.