Die Beklagte schließt unzulässigerweise in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Haftung bei Schäden aus, die im Rahmen der Leckageortung enstehen.
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Die Beklagte schließt unzulässigerweise in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Haftung bei Schäden aus, die im Rahmen der Leckageortung enstehen.