Werbung zur Surfgeschwindigkeit im Hinblick auf das angekündigte Datenvolumen. Widerrufsbelehrung sowie Information zu den wesentlichen Eigenschaften des Abos / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte als Betreiberin eines Onlineshops irreführend hinsichtlich einer Surf-Datenvolumenmenge zu einer bestimmten Geschwindigkeit wirbt, außerdem den Verbraucher über dessen gesetzliches Widerrufsrecht unzutreffend informiert und schließlich im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrags im Internet gegen gesetzliche Transparenzvorschriften verstößt.
Das Landgericht Fulda hat der Klage teilweise stattgeben und sie im Übrigen abgewiesen (Az. 6 O 16/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.