Die Klägerin wendet sich gegen unterschiedliche Verstöße der Beklagten gegen die gesetzliche Pflicht zur korrekten Grundpreisangabe.
Vor dem Landgericht Berlin II (Az. 102 O 89/24) ist Anerkenntnisurteil ergangen.
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Vor dem Landgericht Berlin II (Az. 102 O 89/24) ist Anerkenntnisurteil ergangen.