Fehlerhafte Grundpreisangabe beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln / Anerkenntnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Gerichts-Aktenzeichen
102 O 89/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Berlin II
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen
Sunday Natural Products GmbH
Potsdamer Straße 83
10785 Berlin
Deutschland
Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
31.10.2024
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?
nein
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Die Klägerin wendet sich gegen unterschiedliche Verstöße der Beklagten gegen die gesetzliche Pflicht zur korrekten Grundpreisangabe.
Vor dem Landgericht Berlin II (Az. 102 O 89/24) ist Anerkenntnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.