Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte über die Rechte eines Verbrauchers bei einem erfolgten Rücktritt täuscht.
Gegen die Beklagte ist vor dem Landgericht Kassel (Az. 13 O 1568/25) ein Versäumnisurteil ergangen.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte über die Rechte eines Verbrauchers bei einem erfolgten Rücktritt täuscht.
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