Klage gegen Supreme Fayas Trading
Klauseln mit Vertragsstrafen
Allgemeine Verfahrensdaten
SUPREME FAYAS TRADING GmbH
Bergstraße 19-21
74072 Heilbronn
Deutschland
Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet Tee in Fertigpackungen nach Gewicht unter Angabe eines Gesamtpreises („10,99 €“) zum Kauf anzubieten, wenn dabei ein objektiv unzutreffender Grundpreis („0,01 €/kg“) angegeben wird,
wie geschehen auf der Website der Beklagten gemäß Screenshots nach Anlage K 1.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet Würzsaucen in Fertigpackungen nach Volumen („455ml“) unter Angabe eines Gesamtpreises zum Kauf anzubieten, wenn dabei ein Grundpreis angegeben wird, der sich auf ein Kilogramm bezieht,
wie geschehen auf der Website der Beklagten gemäß Screenshots nach Anlage K 2.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet Lebensmittel zum Kauf anzubieten, wenn der Verbraucher in diesem Zusammenhang nicht über die in den Lebensmitteln enthaltenen
1. Nährwerte
und/oder
2. Zutaten
informiert wird, wie jeweils geschehen auf der Website der Beklagten gemäß Screenshots nach Anlage K 2.




