Die Klägerin macht gegen die Beklagte eine Vertragsstrafe sowie Unterlassung wegen der irreführenden Werbung für hochriskante Anlagestrategien in Form des sogenannten „Autoko-pieren“ („Copy-Trading“) geltend
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Die Klägerin macht gegen die Beklagte eine Vertragsstrafe sowie Unterlassung wegen der irreführenden Werbung für hochriskante Anlagestrategien in Form des sogenannten „Autoko-pieren“ („Copy-Trading“) geltend