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Klage gegen TopFit Fitness- und Freizeitanlagen, Verfahren I
Vertragsschluss mit Minderjährigem und Übersendung von Zahlungsaufforderung, obwohl Vertrag vom gesetzlichen Vertreter nicht genehmigt wurde / Endurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte unter Umgehung zwingender Minderjährigenschutzvorschriften Vertrag mit minderjährigem Verbraucher abschließt und durchzusetzen versucht, und zwar unter der Geltendmachung von Mahnkosten, die in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden sind.
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen. Mit Endurteil vom 11.04.2025 hat das Landgericht Ellwangen (10 O 50/24) das Versäumnisurteil bestätigt.