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Vertragsstrafen bei nicht gewerblichem Weiterverkauf von Stadiontickets
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte unter Missbrauch ihrer Marktstellung in irreführender Weise sowie unzulässige Ausübung von Druck Verbraucher durch Abmahnungen auf Unterlassung in Anspruch nimmt und überzogene Vertragsstrafen fordert.