Zutaten und Nährwertangeben bei Verkauf von Weinen / Anerkenntnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Weine auf Ihrer Webseite zum Kauf anbietet und dabei Angaben zu den Nährwerten und Zutaten nicht hinreichend zur Verfügung stellt.
Gegen die Beklagte ist vor dem Landgericht Stuttgart (Az. 37 O 69/25 KfH) ein Anerkenntnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.