Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte zu Lasten von Verbrauchern die Nutzung von Sonderrufnummern mindestens zwei Mal abgerechnet hat. Sie begehrt Unterlassung, Auskunft und Beseitigung.
Kostenloses Online-Seminar "Was tun, wenn jemand stirbt? - Fragen rund um die Bestattung!" am 17. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte zu Lasten von Verbrauchern die Nutzung von Sonderrufnummern mindestens zwei Mal abgerechnet hat. Sie begehrt Unterlassung, Auskunft und Beseitigung.