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Doppelte Abbuchung bei Nutzung von Sonderrufnummer / Anerkenntnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte zu Lasten von Verbraucher:innen die Nutzung von Sonderrufnummern mehrfach abgerechnet hat. Sie begehrt Unterlassung, Auskunft und Beseitigung.
Vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 38 O 180/24) ist gegen die Beklagte ein Anerkenntnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.