Doppelte Abbuchung bei Nutzung von Sonderrufnummer / Anerkenntnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte zu Lasten von Verbraucher:innen die Nutzung von Sonderrufnummern mehrfach abgerechnet hat. Sie begehrt Unterlassung, Auskunft und Beseitigung.
Vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 38 O 180/24) ist gegen die Beklagte ein Anerkenntnisurteil ergangen.