Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte zu Lasten von Verbraucher:innen die Nutzung von Sonderrufnummern mindestens zwei Mal abgerechnet hat. Sie begehrt Unterlassung, Auskunft und Beseitigung.
Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik - Mit Sonne rechnen!“ am 27. Oktober um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte zu Lasten von Verbraucher:innen die Nutzung von Sonderrufnummern mindestens zwei Mal abgerechnet hat. Sie begehrt Unterlassung, Auskunft und Beseitigung.