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Klage gegen Wiesenhof Geflügel-Kontor GmbH

Irreführende Bewerbung von Wurstprodukten mit dem Hinweis „von regionalen Höfen“ / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
I ZR 145/25
Zuständiges Gericht
Bundesgerichtshof
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Wiesenhof Geflügel-Kontor GmbH
Paul-Wesjohann-Str. 45
49429 Visbek
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte, die Wiesenhof Geflügel-Kontor GmbH, als verantwortliche Lebensmittelunternehmerin vorgeschnittene Wurstware aus Fleisch mit einer angeblich „regionalen“ Herkunft vermarktet bzw. vermarkten lässt, obwohl diese Wurstware in ganz Deutschland zum Kauf erhältlich ist und eine Regionalität damit nicht versprochen werden kann.

Die Klage wurde vom Landgericht Oldenburg (12 O 1501/24) abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat in zweiter Instanz auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Beklagte antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. 

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Beklagte hat Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt (Az. I ZR 145/25).