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Unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung erledigt
Die Klägerin wendet sich gegen einzelne Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Zusammenhang mit Dienstleistungsverträgen über die THG-Quoten-Vermarktung verwendet werden.
Durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung hat sich der Rechtsstreit erledigt.