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Baustein 3 – Der bargeldlose Zahlungsverkehr

Zahlen mit Bargeld ist in Deutschland immer noch weit verbreitet, der bargeldlose Zahlungsverkehr nimmt aber insbesondere bei jungen Menschen stetig zu.
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Zahlen mit Bargeld ist in Deutschland immer noch weit verbreitet, der bargeldlose Zahlungsverkehr nimmt aber insbesondere bei jungen Menschen stetig zu. In dieser Einheit werden die Funktionsweise und Besonderheiten der diversen Zahlverfahren veranschaulicht.

Handreichung für Lehrkräfte zum Download


Arbeitsblätter zum Download:

 

 

Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.

Bild eines Hähnches mit Regionalwerbung

Wiesenhof scheitert vor dem Bundesgerichtshof

Urteil des LG Oldenburg im Sinne der Verbraucherzentrale ist rechtskräftig
Packung der extrascharfen Hot Chips

"Hot-Chip-Challenge": Verkehrsverbot in einzelnen Bundesländern

Social-Media-Challenges mit scharfen Lebensmitteln können böse enden. Der Hersteller hat inzwischen den Verkauf von "Hot Chips" nach Deutschland gestoppt, es liegt aber noch Ware in den Regalen. Die Verbraucherzentralen fordern, die Chips bundesweit aus dem Verkehr zu ziehen.

Rechtswidrige Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen

LG Stuttgart, Urteil vom 28.09.2023 (Az. 53 O 52/23)

Die von der Verbraucherzentrale beanstandeten Klauseln sind rechtswidrig. Drei der beanstandeten Klauseln befanden sich in einem Kundenvertrag, die weiteren rechtswidrigen Klauseln wurden im Internet in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ vorgehalten.

Berechtigter Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag aufgrund einer coronabedingten Reisewarnung

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.10.2023 (Az. 2 U 123/21)

Stornokosten bei einem Rücktritt können von dem Pauschalreiseveranstalter nicht geltend gemacht werden, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung einer Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Die bereits geleistete Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erstatten.