Kostenloses Online-Seminar "Smart Surfer: Digitalisierung im Gesundheitswesen“ am 8. Oktober um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Apple "Look around" und Google "Street View": So widersprechen Sie Fotos

Stand:
Virtuelle Spaziergänge durch Städte und Regionen machen – dafür fotografieren Apple und Google auf der ganzen Welt Straßen und Häuser. Beide Unternehmen zeigen grob, wann und wo ihre Kamerafahrzeuge unterwegs sind. Wer sich oder sein Haus nicht im Internet sehen möchte, kann widersprechen.
Google Street View-Auto mit Kamera auf dem Dach

Das Wichtigste in Kürze:

  • Apple und Google versichern, dass Menschen und Autokennzeichen automatisch unkenntlich gemacht werden.
  • Zusätzlich können Sie den Diensten auch untersagen, Ihre Hausfassade, Fahrzeuge oder Fotos von Ihnen zu veröffentlichen.
  • Google hat Aktualisierungen in seinem Dienst "Street View" angekündigt. Haben Sie der Veröffentlichung alter Aufnahmen schon widersprochen, müssen Sie dies für neue Aufnahmen erneut machen.
  • Wir erklären Ihnen hier die nötigen Schritte.
Off

Bei Google heißt es "Street View". Microsoft nennt sein Angebot in der Suchmaschine Bing "Streetside", hat Aufnahmen aus Deutschland aber 2012 wieder entfernt. Bei Apple können im Angebot namens "Look Around" die Hausfassaden deutscher Straßen im Internet zu sehen sein. Hierfür schickt Apple seit Juli 2019 Fahrzeuge mit speziellen Rundum-Kameras über deutsche Straßen. Für nicht befahrbare Bereiche, wie etwa Fußgängerzonen, seien laut Apple auch Teams zu Fuß unterwegs.

Bei "Street View" stammten die Bilder aus den Jahren 2008 und 2009 – bis Google 2023 angekündigt hat, sie zu aktualisieren. Dafür wurden und werden seit 2022 wieder Fotos gemacht. Wer seine Hausfassade nicht darin sehen will, kann beauftragen, dass sie unkenntlich gemacht wird. Haben Sie alte Aufnahmen bereits unkenntlich machen lassen und soll Ihr Gebäude auch künftig nicht erkennbar sein, müssen Sie erneut widersprechen. Wie Sie das machen können, lesen Sie weiter unten.

Wann die Fotografen in welchen Regionen im Einsatz sind, zeigt Apple auf dieser Internetseite. Eine ähnliche Übersicht bietet auch Google für seine "Street View"-Flotte auf dieser Seite.

Mustertext zum Widerspruch

Bei beiden Diensten sollen die Gesichter von Menschen und Kennzeichen von Autos automatisch unkenntlich gemacht werden. Sie können der Veröffentlichung von Aufnahmen Ihrer Person, eigener Fahrzeuge und selbst bewohnter oder genutzter Gebäude und Grundstücke aber auch widersprechen. Das können Sie sowohl vor als auch nach einer Veröffentlichung machen.

Damit Apple alle nötigen Angaben erhält, können Sie unseren Mustertext nutzen und die entsprechenden freien Stellen [xx] ergänzen. Senden Sie den Text anschließend für Apple per E-Mail an mapsimagecollection@apple.com.

Google bietet ein Online-Formular für den Widerspruch vorab an. Alternativ können Sie unseren Mustertext unten mit den erforderlichen Angaben verwenden und an streetview_deutschland@google.com schicken. Falls Sie lieber einen Brief schicken möchten, gibt Google in den StreetView-Richtlinien folgende Adresse dafür an:

Google LLC
c/o Google Germany GmbH
Betr. Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg

Wenn Sie in bereits veröffentlichten Bildern etwas unkenntlich machen lassen möchten, können Sie das an den entsprechenden Bildern über die Funktion "Problem melden" veranlassen. Die Schritte erklärt Google hier im Abschnitt "Wenn Sie nicht die Rechte an einem Foto besitzen".


Sehr geehrte Damen und Herren,

als Eigentümer/Mieter widerspreche ich der Veröffentlichung von Abbildungen des Grundstücks/Wohngebäudes unter der Anschrift [Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, nähere Beschreibung des Objekts] und fordere Sie auf, keine Aufnahmen zu machen oder schon gefertigte Aufnahmen auch in den Rohdaten zu löschen.
Ich widerspreche ebenfalls der Abbildung meiner Person und/oder meines Fahrzeugs. Vermutlich bin ich am [Datum] in [Ort und Straße, ggf. näher beschreiben] um ca. [xx] Uhr aufgenommen worden. [Gegebenenfalls nähere Beschreibung Ihrer Kleidung, besonderer Merkmale usw.] Mein Fahrzeug hat das Kennzeichen [xx; gegebenenfalls näherer Beschreibung des Fahrzeugs]. Ich bitte um Bestätigung.


Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Schmuckbild

Restaurantgutschein - eine gute Idee zu Weihnachten?

An Menschen, die es lieben essen zu gehen, verschenkt man gerne einen Restaurantgutschein. Entweder vom Restaurant um die Ecke oder eher mal was Neues zum Ausprobieren. Gedanken macht man sich meistens zur Gültigkeit, aber was geschieht, wenn das Restaurant schließt oder wenn es von einem neuen Besitzer übernommen wird?
Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 4/2024

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 4/2024
Hier finden Sie die Gesamtausgabe als Download (pdf).
Ein Paar rechnet Angaben aus Finanzunterlagen nach

Kritik an Lebensversicherern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Vertrieb von Lebens- und Rentenversicherungen unter die Lupe genommen. Sie kritisiert hohe Kosten und hohe Stornoquoten. Einige Produkte seien so konstruiert, dass die Mehrheit der Versicherten mit ihnen Verluste machen werde.
Schmuckbild

Kündigung nicht vergessen!

Sie haben noch einen alten Fitnessstudio-Vertrag und wollen diesen nicht mehr nutzen? Dann sollten sie jetzt an die Kündigung denken! Im Gegensatz zu neueren Verträgen, die ab März 2022 geschlossen wurden, haben Alt-Verträge in der Regel längere Kündigungsfristen, oft drei Monate. Bei älteren Verträgen, die zu Jahresbeginn abgeschlossen wurden, beginnen diese Fristen nun zu verstreichen.