Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Bankkarte verloren? Immer bei Bank und Polizei sperren lassen!

Stand:
Wenn Sie Ihre Girokarte (früher EC-Karte) verlieren, müssen Sie sie möglichst schnell von Ihrer Bank sperren lassen. Genauso wichtig ist auch eine Anzeige bei der Polizei – sonst können Diebe per Lastschrift Ihr Konto plündern!
Bankkarte wird auf ein Lesegerät gehalten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einer Girokarte können Sie auf verschiedene Arten bezahlen: Direkt und über Lastschrift.
  • Verlieren Sie Ihre Karte, sollten Sie sie umgehend bei Ihrer Bank und bei der Polizei sperren lassen.
  • Eine Sperre bei der Bank verhindert das direkte Bezahlen (kontaktlos und mit PIN), eine Sperre bei der Polizei verhindert das Bezahlen per Lastschrift.
On

Polizei und KUNO

Wie reagieren Sie, wenn Ihre Bankkarte weg ist? Der erste Reflex ist sicherlich, bei Ihrer Bank oder der Sperr-Hotline 116116 anzurufen und die Karte sperren zu lassen. Genauso wichtig ist es aber, bei einem Verlust der Karte auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Warum? Nur die Polizei kann eine so genannte KUNO-Sperre veranlassen. KUNO ist ein Sperrsystem, das die Polizei und die deutsche Wirtschaft entwickelt haben. Die Abkürzung steht für "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen".

Nur durch eine KUNO-Sperre wird verhindert, dass Ihre Karte für Einkäufe per Lastschrift missbraucht werden kann. Die Sperre ist zunächst zeitlich begrenzt. Für eine dauerhafte Sperrung ist es wichtig, dass Sie die Kartenfolgenummer Ihrer Karte kennen. Sie können Sie nach einer Anzeige auch über die KUNO-Internetseite nachmelden.

Lastschrift bei Kartenzahlung

Wenn Sie in einem Geschäft mit Ihrer Karte bezahlen, gibt es drei Möglichkeiten:

1. Sie geben eine PIN ein

Hierbei wird das Geld direkt von Ihrem Konto abgebucht. Bei diesem Verfahren wird unter anderem geprüft, ob Ihre Karte gültig ist. Sperrt Ihre Bank die Karte, sind Zahlungen nicht mehr möglich, die das Konto sofort belasten.

2. Sie unterschreiben

Hierbei erlauben Sie dem Geschäft, das Geld über eine Lastschrift von Ihrem Konto abzubuchen. Das passiert in der Regel nicht direkt beim Bezahlen, sondern später. Dabei wird nicht überprüft, ob Ihre Karte gesperrt wurde.

Doch Unterschrift ist nicht gleich Unterschrift! Auf dem Kassenbon oder dem Display für die Unterschrift sollten Sie prüfen, ob Sie

  1. eine einmalige Lastschrift erlauben oder
  2. ein Mehrfachmandat erteilen.

Bei einmaliger Lastschrift darf der Händler nur den Betrag Ihres aktuellen Einkaufs von Ihrem Konto abbuchen. Bei einem Mehrfachmandat erlauben Sie dem Händler, auch zukünftige Einkäufe abzubuchen. Dann müssen Sie beim kontaktlosen Bezahlen mit Ihrer Karte weder eine PIN eingeben noch unterschreiben.

Trotz Sperre kann die Karte noch für Käufe genutzt werden!

Kriminelle können mit Ihrer verlorenen oder gestohlenen Karte in einem Geschäft einkaufen, dem Sie bereits ein Lastschriftmandat erteilt haben. Doch auch falls Sie kein Mandat erteilt haben sollten: Ob die Unterschrift mit der auf der Karte übereinstimmt, wird beim Bezahlen nur noch selten geprüft – erst recht nicht an SB-Kassen.

3. Sie müssen nichts weiter machen

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie kontaktlos bezahlen (Ihre Karte also nur ans Lesegerät halten statt sie hineinzustecken) und der Betrag unter 50 Euro liegt. Es kann aber auch dann sein, wenn Sie dem Geschäft bereits ein Lastschriftmandat erteilt haben. Das Problem steckt im Detail: Auf die Schnelle können Sie nicht erkennen, ob es eine direkte Zahlung ist, bei der das Geld sofort von Ihrem Konto abgebucht wird oder doch eine Lastschrift, mit der Ihr Konto erst später belastet wird.

Geld zurückholen

Jede Lastschrift (egal ob einmalig oder über SEPA-Mandat) können Sie 8 Wochen nach Abbuchung zurückbuchen lassen. Bei nicht autorisierten Abbuchungen (also Missbrauch) sind es sogar 13 Monate. Kontaktieren Sie dazu Ihre Bank! Einen Grund für Ihren Rückbuchungswunsch müssen Sie Ihrer Bank innerhalb der ersten 8 Wochen nicht nennen.

Bei Rückbuchungen kommt es leider häufig vor, dass Sie sich mit Inkasso-Büros der Einzelhändler oder Zahlungsabwickler auseinandersetzen müssen. Kommen Sie alleine nicht weiter, hilft Ihnen Ihre Verbraucherzentrale. Wichtig bleibt wie immer, Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren – erst recht bei Kartenverlust.

Mehrfachmandat widerrufen

Unabhängig davon, ob Ihre Karte weg ist oder nicht, können Sie erteilte Lastschrift-Mehrfachmandate für die Zukunft widerrufen und somit die Möglichkeit zum ungeprüften Abbuchen beenden. Dazu müssen Sie sich an den Zahlungsdienstleister des Händlers wenden. Den können Sie entweder beim Händler erfragen oder auf dem Kassenbon sehen. Falls nicht, finden Sie auf dem Ausdruck des Kartenlesegeräts eine Terminal-ID. Auf der Internetseite des Bundesverbands der electronic-cash-Netzbetreiber können Sie mit den ersten drei Stellen dieser ID den Dienstleister ermitteln.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Handy und Laptop mit YouTube offen

Werbevideos auf YouTube müssen durchgängig gekennzeichnet sein

Verbraucherzentrale erhebt Klage gegen YouTube-Betreiber Google
Bauarbeiter dämmt Hausfassade

Innen dämmen, außen bewahren – Innendämmung von Außenwänden

Sie möchten Ihre Energiekosten senken, aber eine Außendämmung kommt aus baulichen oder denkmalrechtlichen Gründen nicht infrage?
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.