Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Erfundene Rechnungen kommen mit echten Daten per E-Mail

Stand:
Weil angeblich Rechnungen einer Online-Bestellung noch nicht gezahlt wurden, drohen unbekannte Absender in E-Mails mit Inkassoverfahren. Oft steckt Betrug dahinter.
Neue Mail

Das Wichtigste in Kürze:

  • Immer wieder versuchen Betrüger, Verbraucher mit dubiosen E-Mails unter Druck zu setzen und an Geld zu kommen.
  • In vielen Fällen wird mit solchen Methoden auch versucht, schädliche Programme auf Computern zu installieren.
  • Mit drei Tipps können Sie solche Betrugsnachrichten erkennen.
On

"Wir haben festgestellt, dass unsere Forderung Nr. xxxxxxx immer noch nicht gebucht wurde." Mit einem Satz wie diesem können Betrugs-Mails beginnen. Ende April 2019 hatten zahlreiche Verbraucher solche E-Mails an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW weitergeleitet. Sie waren Teil einer Spam-Welle. Seitdem werden vergleichbare E-Mails immer mal wieder vereinzelt verschickt. Die Absender und Formulierungen solcher Spam-Mails sind oft unterschiedlich, aber die Absichten immer gleich: Entweder wollen die Kriminellen tatsächlich auf diese Weise zu Geld kommen oder fremde Computer mit schädlicher Software infizieren.

Links führten auf zip-Datei mit dem Schädling "Nymaim".

Auch vier Jahre nach der erwähnten großen Welle, tauchen solche E-Mails immer mal wieder auf. Im Beispiel von damals gibt es meistens Links in den Nachrichten, die angeblich "auf den Warenkorb", "vorbereitete Dokumente" oder in einen "Onlineshop" führen, um die Bestellung nachzuvollziehen. Da die Empfänger der E-Mails in der Regel nichts von einer Bestellung wissen und auch den genannten Shop nicht kennen, ist die Versuchung groß, den Link anzuklicken. Aber Vorsicht: klicken Sie nichts an! Es besteht die Gefahr, dass Sie Ihr System dadurch mit Schadprogrammen (zum Beispiel so genannte Malware und Ransomware oder Viren und Trojaner) infizieren. Die Links einiger Mails mit Fake-Rechnungen aus der Welle 2019 hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik untersucht. Sie führten auf eine zip-Datei, die den Schädling "Nymaim" enthielt.

Screenshot E-Mail mit Fake-Rechnung
Beispiel einer erfundenen Forderung per E-Mail: Ein hoher Rechnungsbetrag soll noch offen sein und der Empfänger soll auf einen Link klicken, um weitere Infos zu erhalten. Nicht anklicken! In der Datei befindet sich Schad-Software.

Echte Daten der Empfänger – woher stammen die?

Für zusätzliche Verunsicherung sorgten echte Daten der Mail-Empfänger: Sie wurden mit ihrem Namen begrüßt und dieser wurde auch im Verlauf des Textes erwähnt. In anderen Versionen – wie sie zum Beispiel schon 2016 in Wellen verschickt wurden – fanden sich sogar Anschriften und Telefonnummern:

Screenshot E-Mail mit Fake-Rechnung
Angebliche Rechtsanwälte versendeten im März und April 2016 unzählige Mails mit gefährlichen E-Mail-Anhängen. Persönliche Daten der Empfänger sollten den Nachrichten trügerische Seriosität verleihen.

Wenn korrekte persönliche Daten in solchen E-Mails enthalten sind, glauben Empfänger oft, dass ja etwas an den Behauptungen dran sein müsste. Doch das muss nicht stimmen! Oft nutzen die Kriminellen die Ausbeute aus gehackten Datenbanken, Telefonverzeichnissen oder von Adresshändlern. Die kommen zum Beispiel über vermeintliche Gewinnspiele an die Daten. Die findet man zum Beispiel bei Facebook und Instagram.

Drei Tipps zum Erkennen von Fake-Rechnungen

  1. Wer schickt die E-Mail? Wenn der angezeigte Absender und der vermeintliche Absender im E-Mail-Text nicht übereinstimmen, ist etwas faul! Lassen Sie sich nicht vom angezeigten Absender-Namen täuschen, sondern lassen Sie Ihr Programm die E-Mail-Adresse anzeigen. Wenn Sie noch tiefer einsteigen möchten, prüfen Sie den Absender im Mail-Header.
  2. Kann ich mich an eine Bestellung erinnern? Falls nicht kann entweder eine fremde Person in Ihrem Namen eingekauft haben oder es handelt sich tatsächlich um eine erfundene Rechnung.
  3. Stimmen die Daten der angegebenen Firma? Bei Betrugsversuchen werden gerne existierende Firmen genannt, bei denen aber zum Beispiel die angegebene Adresse nicht stimmt. Geben Sie Namen und Adressen in eine Suchmaschine ein und prüfen Sie die Ergebnisse. Wenn Registernummern wie zum Beispiel aus dem Handelsregister genannt werden, können Sie diese auf handelsregister.de prüfen. Finden Sie keine Übereinstimmungen, ignorieren Sie die Forderung!

Erkennen Sie nach allen drei Tipps, dass es sich bei der E-Mail um Betrug handelt, sollten Sie auf keinen Fall auf die Mail antworten! Dadurch zeigen Sie den Absendern, dass Sie Ihre Adresse aktiv nutzen. Die Folge könnten noch mehr Spam- und Betrugsnachrichten sein.

Sie können auch Anzeige wegen Betrugs erstatten – zum Beispiel über die Online-Wache der Polizei.

Falls Sie einen Link/Anhang geöffnet haben ...

  • ... sollten Sie Ihren PC von einem aktuellen Virenschutzprogramm gründlich prüfen lassen. Allerdings werden nicht alle Schädlinge von Schutzprogrammen entdeckt, selbst wenn sie auf dem aktuellen Stand sind.
  • ... spielen Sie im Zweifel ein System-Backup auf Ihren PC, das Sie vor dem Anklicken des Links erstellt haben.
  • ...ändern Sie sicherheitshalber mit einem anderen Gerät (zum Beispiel einem Smartphone) die Passwörter für Online-Dienste (vor allem Online-Banking, Social Media, E-Mail-Zugänge etc.). Nutzen und speichern Sie die neuen Passwörter erst auf Ihrem Computer, wenn Sie sicher sind, dass er frei von Schadprogrammen ist.

Steckbriefe aktueller Bots und Schadprogramme zeigt Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf dieser Seite.

Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

Meine Rechte beim Onlineshopping

Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Welche Rechte man beim Interneteinkauf hat und worauf man achten muss!

Hand mit Euroscheinen

Falsche Versprechen, irreführende Angabe - Es kann Schadensersatz geben!

Sind Sie durch ein Angebot getäuscht worden und haben durch falsche Versprechungen eine Ware erworben, die die angepriesenen Voraussetzungen gar nicht hatte? Haben Sie versehentlich eine gefälschte Ware erworben in der Annahme, es würde sich hier um ein Originalprodukt handeln?

Schmuckbild: Erpressung im Netz

Erpressung im Netz: So wehren Sie sich richtig

Drohungen per E-Mail oder Messenger, intime Bilder oder angebliche Beweise für Straftaten – Online-Erpressung kann jeden treffen. Nicht immer ist etwas Wahres an einer solchen Drohung. Doch Sie sollten sie immer ernst nehmen, allerdings ohne dabei in Panik zu verfallen. Unser Notfall-Check zeigt, wie Sie reagieren sollten, warum Zahlungen keine Lösung sind und welche Schritte jetzt wichtig sind.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.
Stapel mehrerer Euromünzen

Fokuswoche Geld 2026: Finanzwissen stärken – jetzt erst recht

Kostenfreie Online-Vorträge der Verbraucherzentralen
Schmuckbild

Sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften leicht gemacht

In vielen Wohnanlagen steckt enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Umsetzung jedoch oft komplex: Mehrere Eigentümer:innen müssen sich auf Maßnahmen und Zeitpläne einigen, technische Fragen klären und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Das kann abschreckend wirken – muss es aber nicht.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)

Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?
Schmuckbild

Zu alt für den Rabatt?

Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.